FAQ: Fragen & Antworten rundum Pflege

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Fragen & Antworten

Auf dieser Seite finden Sie einige häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege

Was ist Pflege?

Pflege ist Arbeit mit Menschen …

  • es ist Arbeit mit den Händen, dem Herzen und dem Verstand
  • Orientierung an den individuellen Bedürfnissen und Probleme
  • Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit jeden einzelnen so lang wie möglich erhalten

Pflege ist ein Beziehungsprozess …

  • Beziehungen sind lebensnotwendig
  • Lebenssituation, Erlebnis- und Bedürfnislage müssen berücksichtigt werden
  • Menschenwürdige Pflege
  • Verständnis aufbringen

Pflege ist eine hochqualifizierte Tätigkeit …

  • Ganzheitliche pflegerische Betreuung, Beratung und Begleitung von Menschen
  • Pflege und Mitwirkung bei der Behandlung
  • Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung eigenständiger Lebensführung
  • Gesundheitspflege, Krankenpflege
  • Ausführung ärztlicher Verordnung
  • Gesundheitsvorsorge
Wann gilt man als pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetztes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.

  • Krankheiten oder Behinderungen im Sinne des §15 Absatzes 1 sind:
    • Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat
    • Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane
    • Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen

Je nach Ausprägung der körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung sind diese Menschen in erheblichem oder höherem Maße auf fremde Hilfe in folgenden Bereichen angewiesen:

  • Körperpflege: wie z.B. Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung
  • Ernährung: wie z.B. das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung,
  • Mobilität: wie z.B. das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Hauswirtschaftlichen Versorgung: wie z.B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.

Wichtig: Besteht der Hilfebedarf ausschließlich in der hauswirtschaftlichen Versorgung, ist ein Leistungsbezug nicht möglich.

Welche Vorrausetzungen müssen für die Genehmigung eines Pflegegrades vorliegen?

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mindestens in der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen (Bundesgesundheitsministerium).

1. Darunter fallen der Versicherte kann regelmäßige Verrichtungen des täglichen Lebens, insbesondere Ernährung, Körperpflege und Mobilität nicht bewältigen:

  • Sich Pflegen und Waschen
  • Ausscheidung
  • Essen und Trinken
  • An-/Auskleiden
  • Sich Bewegen

2. Der Pflegebedürftige war für mindestens 2 Jahre pflegeversichert.
3. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bestätigt die Hilfsbedürftigkeit.
4. Der Versicherte wurde in eine Pflegestufe eingeteilt.

5. Hinzu kommt noch ein Hilfebedarf in der Hauswirtschaft, wie z.B.

  • Kochen
  • Einkaufen
  • Putzen
  • Wohnung beheizen

6. Ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) wird bei Ihnen vor Ort die Pflegebedürftigkeit begutachten und somit den Pflegebedarf ermitteln. Jeder Bedarf wird nach einem Punktesystem aufgelistet und so zu einer täglichen Gesamtpunktzahl addiert.

Folgende Punkte pro Tag müssen für die Pflegegrade erreicht werden:

Pflegegrad 1 2 3 4 5
von – bis ab 12,5 bis unter 27 ab 27 bis unter 47,5 ab 47,5 bis unter 70 ab 70 bis unter 90 90 bis 100
Beeinträchtigung der Selbst-ständigkeit geringe erhebliche schwere schwerste schwerste; mit besonderen An-forderungen

* Auch nachts werden regelmässig 2 Pflegekräfte gleichzeitig benötigt (z.B. Lagerung eines Übergewichtigen)

Achtung: Der Zeitaufwand für die Hauswirtschaft darf die der Grundpflege nicht überschreiten!

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